Was die EU-KI-Verordnung für Schweizer KMU bedeutet
Die Verordnung gilt in der EU — und trotzdem betrifft sie viele Schweizer Betriebe. Was Sie wissen müssen, ohne Jurist zu sein.
Worum es geht
Die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz KI-Verordnung, ist seit August 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam. Sie ordnet KI-Anwendungen nach Risiko: Verbotenes, Hochrisiko, begrenztes Risiko, minimales Risiko. Für die meisten KMU-Anwendungen — Chat-Assistenten, Textvorschläge, Bildgenerierung — ist die Stufe «begrenztes Risiko» massgebend, und dort geht es vor allem um Transparenz.
Transparenz heisst konkret: Wer mit einer KI spricht, muss das erkennen können. KI-erzeugte Bilder, Stimmen und Videos müssen als solche gekennzeichnet sein. Diese Pflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026.
Warum das Schweizer Betriebe betrifft
Die Verordnung knüpft nicht am Firmensitz an, sondern daran, wo die Ergebnisse der KI verwendet werden. Ein Schweizer Coiffeur mit Kundschaft aus Konstanz, ein Webshop, der nach Deutschland liefert, ein Reinigungsbetrieb im Grenzgebiet — sobald KI-Ausgaben in der EU ankommen, ist die Verordnung im Spiel.
In der Schweiz selbst gilt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) seit September 2023. Der Bundesrat hat 2025 angekündigt, die KI-Konvention des Europarats zu übernehmen und branchenweise zu regeln — ein eigenes Schweizer KI-Gesetz nach EU-Muster gibt es derzeit nicht.
Was das praktisch heisst
Für einen Betrieb sind es drei Dinge: KI-Bilder und KI-Stimmen kennzeichnen, KI-Assistenten als solche vorstellen, und keine Personendaten ungeschützt an fremde Modelle geben. Alle drei sind lösbar — und alle drei sind bei uns Standard, nicht Zusatzoption. Wie wir das mit Kundendaten machen, steht im Artikel zur Maskierung.
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
